BGH, Beschluss vom 2023-10-23 - VIa ZR 414/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum23.10.2023
- AktenzeichenVIa ZR 414/22
Der BGH hat entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen ein vorheriges Urteil nicht zugelassen wird. Der Kläger wollte diese Entscheidung anfechten, hatte aber keine ausreichenden Gründe dafür.
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