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BGH, Urteil vom 2026-04-28 - VIa ZR 505/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Kläger trotzdem Schadensersatz verlangen kann, wenn sein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Das Gericht hat einen vorherigen Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an ein unteres Gericht zurückgegeben.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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