BGH, Beschluss vom 2026-05-05 - XI ZR 56/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum05.05.2026
- AktenzeichenXI ZR 56/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Beschwerde des Klägers gegen einen vorherigen Gerichtsbeschluss nicht zugelassen wird. Der Kläger wollte einen Darlehensvertrag widerrufen, nachdem dieser bereits vollständig erfüllt war, was ihm laut EU-Recht nicht möglich ist.
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