BGH, Beschluss vom 2023-11-29 - IV ZR 74/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.11.2023
- AktenzeichenIV ZR 74/22
In diesem Beschluss hat das Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts abgewiesen wurde. Es wurde festgestellt, dass die Angelegenheit keine grundlegende Bedeutung hat und keine Revision nötig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl