BGH, Beschluss vom 2026-06-01 - II ZR 63/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.06.2026
- AktenzeichenII ZR 63/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Streitwert in einem Berufungsverfahren nicht auf 5.000.000 Euro festgesetzt wird, sondern bei 30.000.000 Euro bleibt. Der Kläger, ein Insolvenzverwalter, verlangt von ehemaligen Geschäftsführern Zahlungen aus einem Unternehmensvermögen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.