BGH, Urteil vom 2026-06-18 - III ZR 122/25
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.06.2026
- AktenzeichenIII ZR 122/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gegen eine Firma (Beklagte) nicht besteht, da es nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese ihre Pflichten aus einem Vertrag zur Kontrolle der Mittelverwendung verletzt hat. Die Klägerin hatte einen Schadensersatz gefordert, weil sie einen falschen Eindruck von der Kontrolle der Geldverwendung hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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