BGH, Beschluss vom 2024-01-22 - I ZB 91/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.01.2024
- AktenzeichenI ZB 91/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Trier zu einer einstweiligen Verfügung unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Antragsteller die Entscheidung nicht weiter anfechten kann, weil die Rechtsbeschwerde in diesem Fall nicht erlaubt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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