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BGH, Beschluss vom 2024-01-24 - I ZB 92/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Trier unzulässig ist. Eine Rechtsbeschwerde in einem Verfahren zur einstweiligen Verfügung ist nicht möglich.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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