Leistung einer weiteren Prozesskostensicherheit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.01.2024
- AktenzeichenXI ZR 49/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Klägerin, ein libyscher Staatsfonds, eine weitere Sicherheit in Höhe von 230.166,47 € für die Prozesskosten erbringen muss, bevor der Fall weiter verhandelt wird. Es geht um die Auszahlung eines großen Guthabens von einem Konto.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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