Widerrufsrecht nach vollständiger Erfüllung eines Darlehensvertrags
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.01.2024
- AktenzeichenXI ZR 310/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht verliert, wenn der Darlehensvertrag bereits vollständig erfüllt ist. Das bedeutet, dass man nicht mehr von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn man alle Zahlungen vollständig geleistet hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24