BGH, Beschluss vom 2023-02-27 - VIa ZR 529/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2023
- AktenzeichenVIa ZR 529/22
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) betrifft eine Berichtigung der Parteibezeichnung in einem vorherigen Berufungsbeschluss. Es wird klargestellt, dass die Klägerin in liquidierende Form ist und dass die falsche Bezeichnung ihrer selbst im Berufungsverfahren offensichtlich war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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