BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum22.07.2026
- AktenzeichenVII ZR 128/25
In diesem Fall geht es um einen Streit zwischen einem Bauleistungsversicherer und einer Baufirma über Schäden an Gewindestäben, die bei der Errichtung eines Bürogebäudes aufgetreten sind. Das Gericht entscheidet, dass die Baufirma teilweise für die entstandenen Kosten aufkommen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.