BGH, Urteil vom 2026-07-07 - XI ZR 144/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.07.2026
- AktenzeichenXI ZR 144/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Bank keine Vertragsstrafe zahlen muss, weil die in ihrer Entgeltinformation genannten Preise nicht Teil des Vertrages sind. Die Unterlassungserklärung, die die Beklagte abgegeben hat, erfasse nur Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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