Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2026-06-23 - II ZB 12/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Aufsichtsrat einer bestimmten Gesellschaft nicht zwangsläufig aus einem Drittel Arbeitnehmern bestehen muss, da diese Gesellschaft nicht genug Mitarbeiter hat. Die Entscheidung bezieht sich auf das Drittelbeteiligungsgesetz, das Mitbestimmungsrechte für Arbeitnehmer in größeren Firmen regelt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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