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BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24

In diesem Urteil hat das Bundesgerichtshof (BGH) den Gegenstandswert für ein Beschwerdeverfahren auf bis zu 50.000 Euro festgelegt. Der Hintergrund ist, dass eine Beklagte, die einen Vertrag widerrufen hat, gegen die Wertfestsetzung im vorherigen Beschluss Einspruch erhoben hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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