BGH, Urteil vom 2024-01-30 - VIa ZR 59/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- AktenzeichenVIa ZR 59/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung hat, weil er nicht ausreichend nachweisen konnte, dass die Beklagte vorsätzlich gegen Rechte verstoßen hat. Der Klage wurde teilweise stattgegeben, und die Sache wird zur neuen Verhandlung zurück an das Berufungsgericht geschickt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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