BGH, Beschluss vom 2024-01-30 - VIa ZR 1337/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1337/22
Das Gericht hat entschieden, dass die Klage der Klägerin gegen eine vorherige Entscheidung nicht angenommen wird. Der Fall hat keine grundsätzliche Bedeutung und erfordert keine weitere Prüfung durch das Revisionsgericht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl