BGH, Beschluss vom 2024-02-21 - IV ZR 378/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.02.2024
- AktenzeichenIV ZR 378/22
In dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird die Beschwerde eines Klägers behandelt, der eine Revision gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart einlegen wollte. Das Gericht hat die Beschwerde zurückgewiesen und entschieden, dass die Angelegenheit nicht grundlegend genug ist, um eine Revision zu rechtfertigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.