BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - IV ZR 146/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenIV ZR 146/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Beschwerdeführers gegen das Urteil eines Oberlandesgerichts unzulässig ist. Grund dafür ist, dass der Beschwerdeführer keinen zugelassenen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die Beschwerde einzureichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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