BGH, Beschluss vom 2024-02-27 - I ZB 14/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2024
- AktenzeichenI ZB 14/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen Beschluss des Landgerichts Trier unzulässig ist. Es ist nicht möglich, gegen eine einstweilige Verfügung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.