Compliance & Regulatory Monitor

BGH, Beschluss vom 2024-02-27 - I ZB 14/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen Beschluss des Landgerichts Trier unzulässig ist. Es ist nicht möglich, gegen eine einstweilige Verfügung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle