BGH, Urteil vom 2024-03-05 - VIa ZR 1059/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1059/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass der Kläger, der Schadensersatz wegen einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug fordert, erfolgreich in seiner Revision war. Das Berufungsgericht hatte zuvor seinen Antrag auf Schadensersatz zurückgewiesen, doch der BGH entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Ersatz eines sogenannten Differenzschadens haben könnte.
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