BGH, Beschluss vom 2024-03-07 - I ZB 49/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.03.2024
- AktenzeichenI ZB 49/23
In diesem Fall hat ein Antragsteller gegen die Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs Einspruch erhoben. Der Gerichtshof hat den Einspruch jedoch zurückgewiesen, weil dieser nicht zulässig war.
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