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BGH, Beschluss vom 2024-03-11 - VI ZR 126/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge, also der Einspruch des Klägers, gegen einen vorherigen Beschluss abgelehnt wird. Der Kläger hatte gefordert, dass ihm ein Notanwalt zugeordnet wird, aber der Gerichtshof sieht dafür keinen Grund.

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