BGH, Beschluss vom 2023-12-21 - 2 ARs 446/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.12.2023
- Aktenzeichen2 ARs 446/23
In diesem Gerichtsbeschluss geht es um die Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen verurteilten Jugendlichen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Jugendrichter beim Amtsgericht Hamburg-St.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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