BGH, Beschluss vom 2024-02-05 - IV AR (VZ) 41/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.02.2024
- AktenzeichenIV AR (VZ) 41/22
In diesem Beschluss wird entschieden, dass die Erinnerungen des Beschwerdeführers gegen die Kosten, die er an den Bundesgerichtshof zahlen muss, zurückgewiesen werden. Es geht um die Gebühren für zwei Gebührenschreiben, die ihm zugestellt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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