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BGH, Urteil vom 2024-02-29 - VII ZR 903/21

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass der Kläger keinen Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte hat. Er hatte behauptet, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abgasreinigungseinrichtung eingebaut sei, doch es fehlen Beweise dafür.

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