BGH, Beschluss vom 2024-03-12 - XI ZR 74/21
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.03.2024
- AktenzeichenXI ZR 74/21
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers, der mit einem Darlehensvertrag unzufrieden ist, nicht zulässig ist. Der Streitwert liegt unter 20.000 Euro, daher kann er sein Anliegen nicht beim höchsten Gericht vorbringen.
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