BGH, Beschluss vom 2024-03-05 - X ZR 82/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2024
- AktenzeichenX ZR 82/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass die Antragstellerin Einsicht in die Akten eines Nichtigkeitsverfahrens bekommt. Es wurde festgelegt, dass Einsicht auch ohne eigenes berechtigtes Interesse gewährt wird, es sei denn, die Beteiligten können überzeugend darlegen, dass ihre Unterlagen geheim bleiben sollten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.