BGH, Beschluss vom 2024-05-08 - IV ZR 36/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.05.2024
- AktenzeichenIV ZR 36/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen einen vorhergehenden Beschluss eines Oberlandesgerichts nicht angenommen wird. Es wurde festgestellt, dass die Rechtssache nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und keine Entscheidung des Revisionsgerichts braucht.
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