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BGH, Beschluss vom 2024-05-08 - IV ZR 395/22

In diesem Fall hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt wird. Das bedeutet, dass die Entscheidung der Vorinstanz bleibt und es keine grundsätzliche Bedeutung gibt, die eine weitere Prüfung notwendig machen würde.

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