BGH, Urteil vom 2024-03-26 - VIa ZR 702/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- AktenzeichenVIa ZR 702/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das vorhergehende Urteil des Oberlandesgerichts München teilweise aufgehoben wird. Es geht um Schadensersatzansprüche, die eine Klägerin gegenüber einem Autohersteller geltend machen wollte, weil ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.