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BGH, Beschluss vom 2024-04-24 - VII ZR 110/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln abgelehnt wurde. Hauptpunkt war, dass die Fristverlängerung für eine Stellungnahme nicht genehmigt wurde, und es wurde keine rechtlichen Fehler gefunden.

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