BGH, Beschluss vom 2024-04-16 - VIII ZR 55/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.04.2024
- AktenzeichenVIII ZR 55/24
In diesem Urteil hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Antrag des Beklagten auf einen Notanwalt abgelehnt wurde, weil er nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass er keine Anwälte finden konnte, die ihn vertreten würden. Zudem war die Beschwerde unzulässig, weil sie nicht von einem zugelassenen Anwalt eingelegt wurde.
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