BGH, Beschluss vom 2024-05-03 - I ZB 25/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.05.2024
- AktenzeichenI ZB 25/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde einer Schuldnerin gegen einen Beschluss des Landgerichts Ansbach unzulässig ist. Das bedeutet, das Gericht hat diese Beschwerde nicht akzeptiert, weil es nicht zugelassen wurde.
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