BGH, Beschluss vom 2024-05-07 - VIa ZR 1509/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- AktenzeichenVIa ZR 1509/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird eine Anhörungsrüge des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger glaubte, dass er nicht genug rechtliches Gehör bekommen hatte, was jedoch nicht der Fall war, da es um die Auslegung eines Berufungsurteils ging.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.