BGH, Beschluss vom 2023-04-17 - VI ZR 224/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.04.2023
- AktenzeichenVI ZR 224/21
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Beklagten abgelehnt wird. Das bedeutet, dass die Beklagte nicht davor recht hat, dass ihr rechtliches Gehör verletzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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