BGH, Beschluss vom 2023-04-17 - VI ZR 224/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.04.2023
- AktenzeichenVI ZR 224/21
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge der Beklagten abgelehnt wird. Das bedeutet, dass die Beklagte nicht davor recht hat, dass ihr rechtliches Gehör verletzt wurde.
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