BGH, Urteil vom 2025-05-06 - XI ZR 331/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.05.2025
- AktenzeichenXI ZR 331/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kläger einen Darlehensvertrag nicht rechtzeitig widerrufen konnte. Das Gericht stellte fest, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen war, obwohl der Darlehensgeber nicht alle Pflichtangaben richtig gemacht hatte.
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