BGH, Urteil vom 2023-12-04 - VIa ZR 1099/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2023
- AktenzeichenVIa ZR 1099/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einer Klägerin kein Schadensersatz zusteht, weil ihre Relevanz hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen nicht ausreichend belegt wurde. Das Berufungsgericht wurde angewiesen, die Sache erneut zu prüfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl