BGH, Beschluss vom 2023-12-05 - XI ZR 251/22
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum05.12.2023
- AktenzeichenXI ZR 251/22
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger gegen eine Beklagte Schadensersatz einklagen kann. Grund dafür ist, dass er durch einen irreführenden Prospekt über seine finanziellen Möglichkeiten falsch informiert wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24