BGH, Beschluss vom 2023-08-31 - VIa ZR 157/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum31.08.2023
- AktenzeichenVIa ZR 157/22
In diesem Fall hat ein Kläger versucht, eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München anfechten zu lassen. Der BGH hat entschieden, dass die Beschwerde nicht zulässig ist, da die Angelegenheit weder besonders wichtig ist noch die rechtliche Klärung benötigt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden