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BGH, Beschluss vom 2023-07-31 - VIa ZR 750/22

In diesem Fall hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Klägerin, die bei einem früheren Urteil nachteilig betroffen war, gegen dieses Urteil Revision einlegen kann. Allerdings wurde ein Teil ihrer Anträge als unzulässig abgewiesen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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