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BGH, Beschluss vom 2026-01-15 - 2 ARs 193/24, 2 ARs 507/24

Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde eines Beteiligten abgelehnt. Diese Beschwerde, genannt Anhörungsrüge, kann eingelegt werden, wenn jemand glaubt, dass sein Recht auf Anhörung verletzt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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