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BGH, Beschluss vom 2026-01-15 - 2 ARs 203/24

Der Bundesgerichtshof hat die Anhörungsrüge eines Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. Er hatte geltend gemacht, dass sein Recht auf ein gehört zu werden, verletzt wurde, konnte das jedoch nicht nachweisen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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