BGH, Beschluss vom 2026-01-15 - 2 ARs 253/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.01.2026
- Aktenzeichen2 ARs 253/24
Der Bundesgerichtshof hat einen Antrag des Beschwerdeführers abgelehnt. Er wollte beanstanden, dass ihm bei einer vorherigen Entscheidung nicht ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seine Sicht darzustellen.
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