BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - IV ZR 271/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenIV ZR 271/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass die Beschwerde einer Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde. Das bedeutet, dass es keinen Grund gibt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle von 2022 zu überprüfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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