BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - IV ZR 315/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenIV ZR 315/21
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten, die Revision gegen ein vorheriges Urteil nicht zuzulassen, zurückgewiesen wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil bestehen bleibt und es keine grundlegenden Fragen zu klären gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl