BGH, Beschluss vom 2026-03-24 - 5 ARs 13/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.03.2026
- Aktenzeichen5 ARs 13/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm als unzulässig abgewiesen wurde, weil sie nicht genehmigt wurde. Dies bedeutet, dass der Betroffene auch die Kosten seines Rechtsmittels tragen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.