BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - IV ZR 320/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenIV ZR 320/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen ein vorheriges Urteil nicht zugelassen wird. Es wurde festgestellt, dass die Angelegenheit keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Rechtsprechung hier nicht fortgebildet werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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