BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - IV ZR 385/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- AktenzeichenIV ZR 385/22
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezieht sich auf die Beschwerde einer Partei, die eine Revision beantragen wollte, aber nicht zugelassen wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Fall keine grundlegende Bedeutung hat und keine rechtliche Klärung notwendig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl