BGH, Beschluss vom 2023-08-31 - VIa ZR 297/23
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum31.08.2023
- AktenzeichenVIa ZR 297/23
In diesem Beschluss geht es darum, dass die Klägerin mit ihrer Revision eine Geldsumme von über 20.000 € beantragen wollte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Summe nicht erreicht wird und somit die Niederlage in der vorherigen Entscheidung nicht angefochten werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.